Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
(ehemals Telemediengesetz (TMG))
§ 5 Allgemeine Informationspflichten :
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste folgende Informationen, die leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein müssen, ständig verfügbar zu halten:
[…]
Offensichtlich ist dies hier kein geschäftsmäßiges, sondern eine private, kostenlose Webseite ohne jedliche Werbung oder sonstige Monetarisierung. Insofern besteht keine Impressumspflicht.
Kontaktmöglichkeiten gibt es auf der Unterseite Kontakt .
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